Wahlleistungen in Kliniken
gewinnen an Bedeutung
Wahlleistungen lassen sich in drei Kategorien aufteilen: .
Unterkunft, Ärztliche Wahlleistungen und Medizinische Wahlleistungen.
Kategorie 1: Unterkunft
Patienten haben die Möglichkeit, selbst festzulegen, ob sie in einem Einzel- oder in einem Zweibettzimmer untergebracht werden möchten. Wählen sie eine der beiden Unterbringungsmöglichkeiten, wird je nach Ausstattung und etwaigen weiteren Wünschen ein Zuschlagspreis berechnet. Diesen Zuschlag muss der Patient, sofern nicht anders vereinbart, eigenständig zahlen.
Der Zuschlagspreis errechnet sich aus zwei Komponenten: dem Basispreis und den Komfortzuschlägen. Der Basispreis ergibt sich aus der Inanspruchnahme eines Einzel- oder Zweibettzimmers. Er deckt keinerlei zusätzlichen Komfort ab, sondern beschränkt sich auf die reine Unterbringung. Der Preis ist individuell für jedes Krankenhaus.
Die Komfortzuschläge lassen sich in fünf Leistungsabschnitte mit diversen Komfortelementen unterteilen:
1.Sanitärzone :
z.B. separate Dusche
2.sonstige Ausstattung :
z.B. Kühlschrank, Fernseher, Möbeltresor, Kleiderbügel, Föhn, zusätzlichen Spiegel, Internet
3.Größe und Lage :
z.B. Balkon oder Terrasse
4.Verpflegung :
z.B. Zusatzverpflegung, Teekocher, zusätzliche Getränke
5.Service :
z.B. Tageszeitung, Handtücher, täglicher Handtuchwechsel, Slipper,
Bademantel ( vorgewaschen mit Ihrem Logo ), Hygiene Artikel ( Übernachtungssets )
Komfortzuschläge dürfen nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn sie zusätzlich zur Regelleistung eines Krankenhauses erbracht werden sollen. Oft sind sie auch im Gesamtpreis eines Einzel- oder Zweibettzimmers inkludiert.
Kategorie 2: Ärztliche Wahlleistungen
Kategorie 3: Medizinische Wahlleistungen
Produktinformationen und Preisanfragen:
Ansprechpartner.
Harald Grießhammer
Tel.: 0 49 28 - 914 842
eMail: mail@hg-klinikbedarf.de
...weitere Produkte aus unserem Katalog finden Sie hier